Türkisches Gericht spricht Tiny House Benutzer frei
Im November 2021 stellte Z.C auf seinem Grundstück zwei aus Radanhängern bestehendes Tiny House auf, ohne zu wissen das er deswegen bald Ärger bekommen würde.
Die Beamten der Gemeinde Seferihisar kamen anschließend vorbei und stellten fest, daß Z.C. wegen „Verursachung von Zonenverschmutzung“ verstoßen hatte.
Eine Anklage wurde vorbereitet und eine Klage gegen ihn eingereicht, die bis zu 5 Jahre Gefängnis forderte. Jetzt sprach der Richter den Angeklagten mit der Begründung frei, dass die Situation per Gesetz nicht als Verbrechen definiert sei.
In der Anhörung des Falls am 2. Dezember erklärte der Anwalt des Angeklagten, Tamer Atabay, dass sein Mandant ein lizenziertes „kleines Haus“ auf seinem Grund und Boden gebaut habe, kein illegales Gebäude, und dass dieses Gebäude ein lizenziertes und fahrbares Fahrzeug sei und forderte Freispruch.
Auch städtische Anwälte forderten eine Bestrafung des Angeklagten. Der Richter sprach den Angeklagten mit der Begründung frei, dass trotz des Vorwurfs, er habe mit dem „Tiny House“ eine Flächenverunreinigung verursacht, die Tat rechtlich nicht strafbar sei.
Rechtsanwalt Tamer Atabay sagte: „Mein Mandant hat auf seinem Land ein ‚kleines Haus‘ errichtet. Nach der Denunziation durch die Gemeinde forderte die Staatsanwaltschaft bis zu 5 Jahre Gefängnis. Es wurde ein Prozess abgehalten ein Gebäude, das dem Flächennutzungsgesetz unterliegt, es ist tragbar. Mein Mandant wurde freigesprochen. „Tiny Houses sind fahrbare Bauwerke, sie sind tragbar, also können sie keine Umweltverschmutzung verursachen. Kommunen können solche Entscheidungen treffen.
Sie sollten ihre Rechte in solchen Fällen verteidigen. Unsere Entscheidung ist ein Präzedenzfall. Es gab viele Sanktionen in dieser Hinsicht und Menschen mussten bestraft werden. Unsere Präzedenzentscheidung: „Das Gericht hat im Nachhinein gezeigt, dass ‚Tiny Houses‘ nicht die Eigenschaften eines Gebäudes haben“, sagte er.